Jugendflamme |
Die Abnahme erfolgt auf Ortsebene durch den Jugendfeuerwehrwart.
Kenntnisse und Fertigkeiten zu folgenden Themen sind im Rahmen der feuerwehrtechnischen Ausbildungen nachzuweisen:
Die Erfüllung der Aufgaben führt zur ersten Eintragung im DJF-Mitgliedsausweis durch den Jugendfeuerwehrwart und Verleihung der Jugendflamme I (gelb, grau, grau).