|
Fahrzeugsicherung |
|
Um Anderen helfen zu können, müssen wir uns zuerst selbst schützen. Vor allem bei
Verkehrsunfällen, aber auch bei Brandeinsätzen an stark befahrenen Straßen, spielt die
Verkehrsabsicherung eine nicht zu unterschätzende Rolle.
UVV (Unfallverhütungsvorschriften):
- Schutzkleidung tragen (Uniform, Helm, Handschuhe und Stiefel)
- Gegebenenfalls Warnweste Tragen
- Fließenden Verkehr beachten
- Wenn möglich, abseits der Fahrbahnen gehen (Fußweg, Hinter der Leitplanke)
Gerätschaften: |
Gerät |
LF |
TLF |
Symbole |
Warndreieck |
2 |
2 |
|
Fahrzeugbeleuchtung |
Ja |
Ja |
|
Warnblinkanlage |
Ja |
Ja |
|
Blaue Rundumkennleuchte |
Ja |
Ja |
|
Warnleuchte |
2 |
2 |
|
Faltsignal |
2 |
- |
|
Blitzleuchte (Euroblitz) |
2 |
- |
|
Verkehrsleitkegel (Pylonen) |
6 |
(1) |
|
Warnflagge |
2 |
2 |
|
Stabwinker (Winkerkelle) |
1 |
- |
|
Vorgehensweise:
- Auf Landstraßen (außerhalb geschlossener Ortschaften) beginnt die Absicherung ca. 200 m vor
der Einsatzstelle. Wenn möglich auf beiden Seiten der Straße mit Warndreieck und Warndleuchte
(o. Faltsignal und Blitzleuchte / Euroblitz).
- Bei Straßen mit Gegenverkehr muss immer nach beiden Richtungen abgesichert werden. (Auch wenn
die Unfallstelle nur eine Fahrspur blockiert).
- Bei Kurven, Kuppen oder anderen Hindernissen sollte die Absicherung ggf. davor beginnen,
sodass die Zeichen von weitem zu sehen sind.
- Sonstiges Gerät kann zusätzlich eingesetzt werden.
- Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen wird nur entgegen der
Fahrtrichtung abgesichert.
- Bei Autobahnen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung beginnt die Absperrung ca. 800 m vor der
Einsatzstelle und wird ca. 600 m davor wiederholt.
- Zum sperren von einer Fahrspur (ca. 200 m vor der Einsatzstelle) werden ca. 5
Verkehrsleitkegel und 2 Warnleuchten benötigt. Für 2 Fahrspuren braucht man 5-7
Verkehrsleitkegel und min. 3 Warnleuchten.
- Innerhalb geschlossener Ortschaften muss die Absicherung den Gegebenheiten angepasst
werden.
- Sicherungsposten müssen zusätzlich zum Warngerät eingesetzt werden, wenn Hindernisse sonst
nicht ausreichend kenntlich gemacht werden können.
Zurück zur
Manuel Eckardt
Letzte Änderung: 15. Mai 2007